Grunderwerbsteuer ermitteln

Ermitteln Sie hier die entstehende Steuerschuld für Ihre Liegenschaft

Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wurde zum 1. Jänner 2016 geändert. Der hier beschriebene Grundstückswert wird als neue Bemessungsgrundlage (anstelle des 3-fachen Einheitswertes) herangezogen und kann auf drei unterschiedliche Arten ermittelt werden.

  • Mit dem GrESt-Rechner wird der Grundstückswert nach dem Pauschalwertmodell gem. §2 der Grundstückswertverordnung (GrWV) berechnet.
  • Parallel dazu wird die Steuerschuld anhand des vorgeschriebenen und geeigneten Immobilienpreisspiegels ermittelt und am Ende der Berechnung gegenübergestellt.
  • Des Weiteren haben Sie den Vorteil des Vergleichs mit den realen, mittleren Preisen von bodenpreise.at. Dieser zeigt Ihnen ob die dritte Methode, das Sachverständigengutachten, des frei zu ermittelnden gemeinen Wertes für Sie relevant ist.

Es kann vorkommen, dass unterschiedliche Gebäudeteile wie z.B. ein Alt- und ein Neubau hinsichtlich des Alters bzw. der Gebäudeart abzugrenzen und zu bewerten sind. In solchen Fällen muss für jeden differenzierten Gebäudeteil eine eigene Berechnung vorgenommen werden. Dies gilt auch für Grundstücke deren Anteile in unterschiedlichen Katastralgemeinden liegen.

Alle mit markierte Bereiche sind verpflichtend auszufüllen.
Handelt es sich hierbei um eine Land- und Forstwirtschaft?
Handelt es sich um einen Übertrag innerhalb der Familie?
In welcher Katastralgemeinde befindet sich das Grundstück?
Hochrechnungsfaktor
Art der Liegenschaft
Grund und Boden
Größe des gesamten Grundstücks
m2
Ergebnis Grundwert
Gebäudedaten
Gebäudetyp
Baujahr
Berechnungsmethode
Gebäudeflächen
Es sind immer die gesamten Flächen des Gebäudes einzugeben!
Fläche Gebäude
Fläche Keller, Garage/Abstellplatz
Fläche Keller
< 35% nutzbar
Fläche einfachste Gebäude
Sanierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 20 Jahre
Erneuerung des Außenputzes mit Erhöhung des Wärmeschutzes
Erstmaliger Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen
Erstmaliger Einbau oder Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- oder Heizungsinstallationen
Erstmaliger Einbau oder Austausch von Badezimmern
Austausch von min. 75% der Fenster
Anteilsverhältnis
/
Ergebnis Gebäudewert
Grundstückswert gesamt